Hinweise zur Hundehaltung in der Gemeinde See

Hundebroschüre

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aus aktuellem Anlass darf ich nochmals ausdrücklich auf die seit 2004 geltenden Verordnungen zur Leinenpflicht und Hundekotentfernung hinweisen.

Darüber hinaus gelten im Land Tirol Gesetze die keiner Verordnung seitens der Gemeinden bedürfen:



Landespolizeigesetz
siehe §6a Besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden
siehe §8 Strafbestimmungen
Link zum Landespolizeigesetz: RIS - Landes-Polizeigesetz - Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 08.02.2023 (bka.gv.at)   


Straßenverkehrsordnung
siehe § 92 Abs. 2 Verunreinigung der Straße

siehe § 99 Abs. 4 lit. g Strafbestimmungen

Link zur Straßenverkehrsordnung: RIS - Straßenverkehrsordnung 1960 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 08.02.2023 (bka.gv.at) 


Hundebroschüre Land Tirol
Hundebroschüre - damit ihr Hund allen Freude macht


Mit der Bitte um Kenntnisnahme und einem rücksichtsvollen Miteinander

LogoBGM Michael Zangerl

08.02.2023